Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Econics Management AG (nachfolgend Econics genannt) ist ein Telekommunikationsanbieter der vorwiegend in den Bereichen Carrierdienstleistungen, Internettelefonie und Security tätig ist. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte -kostenpflichtig oder/oder kostenlos - von Econics.
1. | Vertragsgegenstand |
1.1 | Als Teilnehmer an Econics-Dienstleistungen gelten juristische und natürliche Personen, welche von Econics im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages Dienstleistungen beziehen und oder solche die Dienstleistungen beziehen und per Rechnung ohne Vertrag begleichen. |
1.2 | Integrierende Bestandteile des Dienstleistungsvertrages sind die vorliegenden AGB, die zugestellten Preislisten, Angebote und das Support Level Agreement (SLA) für die Dienste von Econics. |
1.3 | Nimmt der Teilnehmer mittels der Econics-Dienstleistungen auch Dienstleistungen Dritter in Anspruch, so ist der Teilnehmer für die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen dieser Drittdienstleistungen selber verantwortlich und kann im Schadensfall vom Drittanbieter direkt haftbar gemacht werden. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, mit den Dritten direkt über die Benutzung von deren Dienstleistungen abzurechnen. Eine anders lautende schriftliche Vereinbarung mit Econics bleibt vorbehalten. |
2. | Beginn, Dauer und Beendigung des Dienstleistungsvertrages |
2.1 | Der Dienstleistungsvertrag mit dem Teilnehmer kommt zustande bzw. Econics ist erst dann gebunden, wenn Econics die vom Teilnehmer unterzeichneten Verträge, Angebote oder Anmeldungen rechtsverbindlich unterzeichnet erhalten hat und oder Rechnungen durch den Teilnehmer vorab beglichen wurden. Dies jeweils in schriftlicher Form. Econics lässt den Beginn der Dienstleistungsnutzung durch den Teilnehmer festlegen. Der Teilnehmer nimmt davon Kenntnis, dass sich der Beginn der Nutzung der von Econics für ihn bereitgestellten Dienstleistungen aus organisatorischen oder technischen Gründen allenfalls verzögern kann. Hieraus kann der Teilnehmer keine Rechte gegenüber Econics ableiten. |
2.2 | Der Dienstleistungsvertrag wird, sofern dies im Dienstleistungsvertrag nicht anders vereinbart wird, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. |
2.3 | Jede Vertragspartei kann den Dienstleistungsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tage (Wenn nicht Vertraglich anders festgelegt!) mittels eingeschriebenem Brief auf Ende der Abrechnungsperiode auflösen, erstmals jedoch auf Ende der im Dienstleistungsvertrag zwischen den Parteien festgelegten Mindestvertragsdauer. Im gegenseitigen Einverständnis kann der Vertrag auch innerhalb anderer Fristen bzw. auf einen anderen Termin hin aufgelöst werden. Das Restguthaben verfällt in jedem Fall an Econics und kann grundsätzlich nicht zurückerstattet werden. Econics behält sich vor, die Erbringung von Dienstleistungen sofort zu stoppen im Fall von Missbrauchshinwiesen oder Missbrauch der Dienstleistungen von Econics. |
2.4 | Aus wichtigem Grund können beide Parteien den Dienstleistungsvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung auflösen (Wenn nicht Vertraglich anders festgelegt!). Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die zur Verfügung stehenden Dienstleistungen von Econics oder die mittels dieser Dienstleistung bezogenen Drittleistungen rechts-, vertrags- oder zweckwidrig bezogen, verwendet, an nicht autorisierte Dritte zugänglich gemacht oder weitergegeben sowie wenn die Nutzungsbestimmungen von Econics oder Dritten missachtet werden. |
2.5 | Wird ein Prepaid Account während zwölf (12) Monate ab Eröffnung weder für eingehende, noch für ausgehende Anrufe genutzt, behält sich die Econics AG vor, den Account aufzulösen. Jegliches zu diesem Zeitpunkt vorhandenes Guthaben verfällt. |
3. | Pflichten von Econics |
3.1 | Econics erbringt die Dienstleistungen professionell und sorgfältig gemäss dem aktuellen Stand der Technik. Die Dienstleistungen stehen dem Teilnehmer grundsätzlich während 24 Stunden und 7 Tage pro Woche zur Benutzung offen. Econics kann jedoch keine Gewähr für die unterbruchs- und störungsfreie Funktion der Dienstleistungen oder für einen absoluten Schutz ihres Netzes vor unerlaubten Zugriffen oder unerlaubtem Abhören übernehmen. Bei Störungen im Bezug und der Nutzung von Dienstleistungen steht dem Teilnehmer lediglich das Recht auf Rücktritt von diesem Vertrag zu, sofern er Econics über die Störung umgehend schriftlich informiert und zur Behebung zweimal eine angemessene Frist angesetzt hat (Wenn nicht Vertraglich anders festgelegt!). Angekündigte Unterbrechungen der Dienste, insbesondere infolge von Wartungsarbeiten des entsprechenden Medienlieferanten gelten nicht als Störungen. |
3.2 | Die dem Teilnehmer für die Nutzung der Dienstleistungen zur Verfügung gestellten Anlagen, Adressierungselemente und Geräte verbleiben im Eigentum von Econics und der Teilnehmer erhält hieran weder Verfügungs- noch Urheberrechte. Ausnahme sind vom Teilnehmer bei Econics gekaufte Anlagen, welche im Dienstleistungsvertrag auch so beschrieben sind. Bei Econics gekaufte Geräte bleiben bis zur vollumfänglichen Begleichung des Kaufpreises Eigentum von Econics. Für zur Verfügung gestellte Adressierungselemente wie Telefonnummern haftet vollumfänglich der Kunde. Dies insbesondere bei Missbrauch. |
3.3 | Die Garantiefrist für gekaufte Geräte beträgt zwölf (12) Monate ab Empfang. Die Garantie ist nur gültig und durchsetzbar in der Schweiz. Während der Garantiefrist werden mangelhafte Geräte (Herstellungs-, Konstruktions- und Materialfehler) nach alleiniger Wahl von Econics repariert oder ersetzt. Für die Dauer der Reparatur besteht kein Anspruch auf ein Ersatzgerät. Für reparierte oder ersetzte Geräte gibt es keine verlängerte bzw. erneuerte Garantiefrist. Ist ein Gerät nicht mehr reparier- und ersetzbar, wird dem Kunden ein gleichwertiges Nachfolgegerät ausgehändigt, wobei die Bestimmung des gleichwertigen Nachfolgegerätes Econics vorbehalten ist. Vorstehende Gewährleistungsansprüche entfallen bei Mängeln, die sich ergeben aus: unsachgemässem Gebrauch und Betrieb, der nicht den Spezifikationen des Produktes entspricht; nicht fachgerechter, unzureichender oder unsachgemässer Wartung; aus der Verwendung von Zubehör, Software etc., welche nicht vom Gerätehersteller selbst hergestellt oder von diesem zur Verwendung mit dem Gerät genehmigt wurden; unerlaubten Änderungen am Gerät (einschliesslich Änderung/ Entfernung von Seriennummern, Zusatzcodes etc.); Missbrauch, Fahrlässigkeit, Zufall oder Verlust; nicht genehmigter bzw. unsachgemässer Reparatur. Der vorstehende Gewährleistungsumfang ist abschliessend und ersetzt sämtliche gesetzlichen Gewährleistungspflichten. Soweit gesetzlich zulässig, ist eine allfällige Haftung von Econics ausgeschlossen. Insbesondere haftet Econics nicht für indirekte Schäden sowie für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind (sog. Mangelfolgeschäden). Zur Geltendmachung der Garantie hat der Kunde das defekte Gerät in der Originalverpackung zusammen mit einer Beschreibung des Mangels an die von Econics bestimmte Adresse zu senden. Diese Adresse wird dem Kunden auf Anfrage durch Econics übermittelt. |
3.4 | Econics unterstützt den Teilnehmer bei der Herstellung eines stabilen Zustandes zur Benutzung der Dienstleistungen. Nimmt der Teilnehmer hierzu Support-Leistungen in Anspruch, welche von Econics nicht mehr als angemessen bzw. branchenüblich erachtet werden können, oder ist der von Econics erbrachte Aufwand auf eine Fehlfunktion von Anlageteilen des Teilnehmers oder auf dessen unsachgemässe Bedienung zurückzuführen, so wird Econics dem Teilnehmer ihren Mehr- bzw. Gesamtaufwand zu den aktuellen Ansätzen von Econics in Rechnung stellen. |
3.5 | Econics verpflichtet sich innerhalb der üblichen Arbeitszeiten der Geschäftsstelle von Econics, Massnahmen zur Behebung von Störungen und Fehlfunktionen der Dienstleistungen in Angriff zu nehmen bzw. durchzuführen. Als übliche Arbeitszeiten gelten die Wochentage Montag bis Freitag, 08.00 -18.00 Uhr, mit Ausnahme der eidgenössischen Feiertage und der kantonalen Feiertage am Sitz von Econics sowie die Zeit vom 24.12. bis 2.1. Ausserhalb der Bürozeiten, gilt das vom Kunden gewählte Service Level Agreement (Wenn nicht Vertraglich anders festgelegt!). |
3.6 | Der Teilnehmer hat einzig dann Anspruch auf Rückerstattung der von Econics in Rechnung gestellten Dienstleistungen, wenn dies in einem einzelvertraglichen Service Level Agreement vorab schriftlich vereinbart wurde. Bei allen anderen Ausfällen von Telekommunikationsdienstleistungen erfolgt keine Rückvergütung von bereits bezahlten Gebühren. |
3.7 | Allfällige Rückforderungsansprüche des Teilnehmers entfallen, wenn ein Ausfall nicht innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des betroffenen Kalendermonats schriftlich eingehend bei Econics gerügt und hierfür bei Econics eine entsprechende Gebührenrückforderung geltend gemacht worden ist. Im Falle von gerechtfertigten Forderungen wird Econics diese immer in Form einer Gutschrift mit künftigen Abonnementsgebühren verrechnen (Wenn nicht Vertraglich anders festgelegt!). |
3.8 | Die Beweislast bezüglich der Nichtverfügbarkeit liegt beim Teilnehmer. |
4. | Pflichten des Teilnehmers |
4.1 | Bei Bestellung, Registrierung und bei weiteren Geschäftskontakten mit Econics ist der Teilnehmer zu wahrheitsgetreuen Angaben verpflichtet. |
4.2 | Der Teilnehmer verpflichtet sich, Econics jederzeit seine aktuellen Daten wie Namens- und Adressdaten bekannt zu geben und entsprechende Änderungen unverzüglich online, in Briefform oder per Fax mitzuteilen. |
4.3 | Der Teilnehmer verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter die ihm aus dem Dienstleistungsvertrag erwachsenden Pflichten ebenfalls einhalten. Diese Regelung gilt auch für vom Teilnehmer im Rahmen eines Auftrages, Werkvertrages oder anderen vertraglichen Beziehung beigezogene Dritte. |
4.4 | Bei der Benützung der Dienstleistungen, verpflichtet sich der Teilnehmer die einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen, wie namentlich diese AGB, die übrigen Vertragsbestimmungen sowie die geltenden kantonalen und eidgenössischen Gesetze, namentlich des Datenschutzes, Fernmeldewesens sowie des Urheberrechtes einzuhalten. Die Dienstleistungen dürfen insbesondere nicht zur Erfüllung von strafrechtlichen Tatbeständen missbraucht werden. Als Missbrauch gilt auch die Auslösung von Massenanrufen an Empfänger die nicht ausdrücklich den Erhalt der Anrufe gewünscht haben. Im Falle eines Missbrauchs, werden sämtliche Zugänge gesperrt und alle bisherigen Zahlungen des Kunden eingezogen. Der Kunde haftet somit per sofort mit sämtlichen Guthaben für jegliche missbräuchlichen Verstösse. |
4.5 | Econics kann zur Verhütung oder Behebung von Störungen Massnahmen ergreifen und den Kunden verpflichten, selber Massnahmen zu treffen. Nach Vorankündigung hat der Teilnehmer den Mitarbeitern von Econics oder im Namen von Econics beauftrage Dritte, sofern es die Erhaltung der Dienstqualität erfordert, Zugang zu den von Econics zur Verfügung gestellten technischen Anlagen zu gewähren oder zu denjenigen Anlagen, die zur Nutzung der Econics Dienstleistungen verwendet werden, sowie zu weiteren Anlagen, die für die Verfügbarkeit der Dienstleistungen von Econics notwendig sind. |
4.6 | Der Teilnehmer verpflichtet sich, Econics sofort über ihm zur Kenntnis gelangende Mängel, Störungen oder Nichtverfügbarkeit von Dienstleistungen oder Anlagen sowie insbesondere über rechts- und vertragswidrige Verwendung der Dienstleistungen durch ihn, seine Mitarbeiter oder von ihm beigezogenen Dritten sowie durch nicht autorisierte Dritte (z.B. Hacker) zu informieren. |
4.7 | Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Rechnung zu prüfen und bei Unstimmigkeiten innerhalb von 5 Werktagen ab Rechnungsdatum schriftlich (Briefpost / Postweg = Einschreiben) zu rügen, ansonsten die Rechnung als akzeptiert gilt. |
4.8 | Der Teilnehmer verpflichtet sich, Rechnungen auf dem ordentlichen Postweg oder per Mail von Econics anzunehmen, zu verarbeiten sowie anfallende bzw. in Rechnung gestellte Gebühren entsprechend den Zahlungsbedingungen von Econics zu begleichen. Econics ist nicht verpflichtet vom Teilnehmer eingesetzte Lösungen zur Rechnungsverarbeitung einzusetzen, was vom Teilnehmer vollumfänglich akzeptiert ist. |
5. | Gebühren |
5.1 | Die Vergütung, für die von Econics zur Verfügung gestellten Dienstleistungen, richtet sich nach dem vorliegenden Dienstleistungsvertrag (wenn vorhanden), der jeweils gültigen Preisliste zum Dienstleistungsvertrag oder auch bereits gestellten Rechnung ohne Dienstleistungsvertrag. Diese verstehen sich, wenn nicht anders vermerkt, exklusive Mehrwertsteuer (exkl. Rechnungen). |
5.2 | Econics kann die Gebühren jederzeit, insbesondere aber im Falle geänderter Gestehungskosten, geänderten Abgabesätzen (Mehrwertsteuer) oder Missbrauchsfällen unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von einem Tag anpassen (Wenn nicht Vertraglich anders festgelegt!). |
5.3 | Nutzungsunabhängige Grundgebühren werden dem Teilnehmer quartalsweise, halbjährlich oder jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Angebrochene Kalendermonate werden pro rata in Rechnung gestellt. Variable und nutzungsabhängige Gebühren werden monatlich nachbelastet. Mit "Prepaid" bezeichnete Abonnemente werden im Voraus belastet, wobei die Rückvergütung oder Umbuchung von bereits aufgeladenen Prepaid-Guthaben in jedem Fall ausgeschlossen ist. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Bezahlung des in Rechnung gestellten Betrages bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenem Fälligkeitsdatum. Es ist die auf der Rechnung genannte Bankverbindung vom Teilnehmer für seine Zahlung zu verwenden. Aus der Zahlung allfällig zu Lasten von Econics gehende Spesen fallen zu Lasten des Teilnehmers. |
5.4 | Kommt der Teilnehmer seiner Zahlungspflicht nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und verpflichtet er sich Verzugszinsen in Höhe von 5% zu bezahlen (Wenn nicht Vertraglich anders festgelegt!). Erfolgt die Zahlung auch nach erfolgter Mahnung bzw. mit Ablauf der Mahnfrist nicht, so ist Econics berechtigt, sämtliche Dienstleistungen an den Teilnehmer auch ohne weitere Mitteilung einzustellen. Econics hat das Recht, für die Sperrung der Dienstleistung eine zusätzliche Gebühr von CHF 50.- zu erheben. In Missbrauchsfällen wird zudem der finanziell bei Econics entstandene Schaden in Rechnung gestellt. |
5.5 | Die nutzungsunabhängigen Entgelte wie Grundgebühren sind auch bei gesperrten Dienstleistungen geschuldet. Econics kann bei begründeten Zweifeln an der Einhaltung der vertraglichen Zahlungsbedingungen vom Teilnehmer jederzeit Sicherheitsleistungen (Kaution) verlangen. |
5.6 | Auf Wunsch kann der Teilnehmer die Berechnungsgrundlagen für die Rechnungsstellung schriftlich anfordern. Econics stellt dem Teilnehmer die Berechnungsgrundlagen zu, sofern diese mit vertretbarem technischem Aufwand erarbeitet werden können. Ist die Gebührenrechnung korrekt, so hat der Teilnehmer Econics den für die Aufbereitung der Berechnungsgrundlagen entstehenden Arbeitsaufwand nach den aktuellen Ansätzen von Econics zu vergüten. |
6. | Haftung |
6.1 | Econics verpflichtet sich zur professionellen und sorgfältigen Erbringung der Leistungen gemäss dem vom Teilnehmer unterschriebenem Dienstleistungsvertrag und den gültigen und aktuellen AGB. |
6.2 | Soweit gesetzlich zulässig, schliesst Econics für sich wie auch für die von ihr zur Vertragserfüllung eingesetzten Hilfspersonen jede Haftung für direkte und indirekte Schäden sowie Mangelfolgeschäden aus. |
6.3 | Für von Dritten erstellte respektive bei Dritten abrufbare Inhalte ist Econics nicht verantwortlich. Für solche Inhalte kann Econics keine Zusicherung abgeben und auch keine Haftung und Gewährleistung für deren Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Recht- oder Zweckmässigkeit, Verfügbarkeit und zeitgerechte Zustellung übernehmen. |
6.4 | Es ist Sache des Teilnehmers, die sich in seinem Besitze befindlichen Informatik-Anlagen und Geräte, welche für die Econics-Dienstleistungen benutzt werden, sowie die hierzu eingesetzten oder durch die Econics-Dienstleistungen erreichbaren Daten inklusive Programmdaten vor unbefugtem Zugriff, Viren, Angriffen jeglicher Art und Manipulation zu schützen. |
6.5 | Der Teilnehmer kann für alle Schäden, welche bei Econics oder Dritten durch seine Benutzung der Econics-Dienstleistungen entstehen, zur Verantwortung gezogen bzw. haftbar gemacht werden. |
6.6 | Econics erbringt gegenüber ihren Kunden keine Grundversorgungsdienstleistungen. Alle von Econics erbrachten Dienstleistungen gelten als Zusatzdienste (Carrier-Dienste / Transit-Dienste), welche nicht der Grundversorgung unterliegen. Jegliche Haftung hinsichtlich Notrufen bzw. Notrufdiensten wird/werden dem zur Folge ausbedungen. Dies bedeutet, dass Econics nicht für fehlgeschlagene oder fehlgeleitete Notrufe haftbar gemacht werden kann. Auch gilt dies natürlich für jegliche nomadische Telefonie. Diese Bedingungen werden automatisch durch alle Kunden der Econics akzeptiert, wenn Services oder Dienste der Econics verwendet werden. |
6.7 | Kann Econics aufgrund höherer Gewalt, wie z.B. Naturereignissen von besonderer Intensität, Streik, Aufruhr, Krieg, Leistungsstörungen bei Dritten, unvorhergesehenen behördlichen Auflagen etc. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung solange aufgeschoben, als das Ereignis der höheren Gewalt andauert. Eine Haftung von Econics ist in diesen Fällen ausgeschlossen. |
7. | Datensicherheit und Datenschutz |
7.1 | Econics verpflichtet sich, bei der Bearbeitung von persönlichen Daten das schweizerische Datenschutz-, Datensicherungs- und Fernmeldegesetz zu berücksichtigen. |
7.2 | Econics kann für Rechnungsstellung, Inkasso und zum Erbringen der vertraglichen Leistungen Kundendaten an ausgewählte Dritte weitergeben. Econics sorgt dafür, dass diese ebenfalls die gesetzlichen Vorschriften betreffend Datenschutz befolgen. |
7.3 | Econics darf die persönlichen Angaben des Teilnehmers für ihr eigenes Marketing nutzen oder ausgewählten Partnern zur Verfügung stellen. Econics versichert, dass sie und allfällige Dritte die persönlichen Angaben vertraulich behandelt und der Datenschutz gewährleistet wird. |
8. | Schlussbestimmungen |
8.1 | Änderungen oder Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen der Schriftform (Wenn nicht Vertraglich anders festgelegt!), der Bezugnahme auf die abzuändernde Bestimmung sowie der rechtsgültigen Unterschrift der Vertragsparteien. |
8.2 | Im Falle von Widersprüchen zwischen verschiedensprachigen Versionen der einzelnen Vertragsdokumente ist einzig die deutschsprachige Version massgebend. Econics behält sich vor, die Leistungsblätter dem Teilnehmer nur in deutschsprachiger Version als massgebliche Fassung zur Verfügung zu stellen. |
8.3 | Sollte eine Bestimmung des mit dem Teilnehmer abgeschlossenen Vertrages nichtig oder rechtsunwirksam werden, so gelten die übrigen Bestimmungen weiter. Die nichtigen oder rechtsunwirksamen Bestimmungen sollen in diesem Fall durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung derjenigen der unwirksamen Bestimmung so nahe kommt wie rechtlich möglich. |
8.4 | Econics behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit abzuändern. Änderungen werden jeweils via Internet unter www.econics.net bekanntgegeben und ersetzen die bisherigen AGB. Sollte der Kunde durch die Änderungen der Bestimmungen erheblich benachteiligt sein, so ist er berechtigt, den Vertrag unter Beibehaltung der bisherigen Konditionen auf den nächstmöglichen Kündigungstermin aufzulösen (Wenn nicht Vertraglich anders festgelegt!). Das Kündigungsrecht erlischt mit dem Inkrafttreten der Änderung. |
8.5 | Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Der Dienstleistungsvertrag untersteht schweizerischem Recht. Als Gerichtsstand wird der bei Klageeinleitung aktuelle Firmensitz von Econics vereinbart. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten. |
Stand: 01. Februar 2017 |